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Bericht aus dem Rat und den Ausschüssen

Pressemeldung

28. November 2011 Bericht aus dem Rat und den Ausschüssen

Wir berichten über folgende Punkte aus der heutigen Ratssitzung und den
Ausschüssen der letzten Wochen:

●    Gedenken an die Opfer rechten Terrors
●    Resolutionen zum Bleiberecht von Flüchtlingen und zur Finanznot
der Kommunen
●    Überleitungstarifvertrag für städtische Altenheime
●    Fehlende Antworten zum Musikzentrum
●    Werbung für das neue vergünstigte VRR-Ticket
●    Steag: Von Transparenz keine Spur
●    Wartezeiten Ausländerbüro
●    Mieterschutz bei städtischen Wohnungsverkäufen
●    Verkaufsoffene Sonntage
●    Radwege
●    Übergangsheim Krachtstraße


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Gedenken an die Opfer rechten Terrors
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Vor Beginn der Ratssitzung gedachte die Oberbürgermeisterin der Opfer
der rechtsterroristischen Anschläge der letzten 12 Jahre. Sie
verurteilte auch die rechte Gewalt in jüngster Zeit in Bochum und rief
zum bürgerschaftlichen Engagement auf. Zudem unterstrich sie den
Anspruch des demokratischen Bochums: „Wir sind Bochum. Nazis sind es
nicht!“  Schließlich brachte der Rat durch eine Gedenkminute sein
Mitgefühl für die Opfer und die Hinterbliebenen zum Ausdruck.

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Resolutionen zum Bleiberecht und zur Finanznot
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Auf der heutigen Ratssitzung wurden zwei Resolutionen mit großer
Mehrheit verabschiedet. Zum einen wurde erneut auf die katastrophale
Finanznot der Kommunen hingewiesen. Zum anderen wurde ein recht
weitreichender Appell zur Einführung einer Bleiberechtregelung für
Flüchtlinge ohne Stichtag verabschiedet (ohne die Stimmen von CDU und
NPD). Die derzeit gültige – schlechte - Regelung läuft Ende des Jahres
aus. Es ist endlich an der Zeit, dass zehntausenden langjährig hier
lebenden Flüchtlingen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus eine sichere
Perspektive in Deutschland geboten wird.

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Überleitungstarifvertrag für städtische Altenheime
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Bereits in der letzten Ratssitzung war der Überleitungstarifvertrag für
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Alten-/Pflegeheime
Thema. Heute brachten überraschend SPD, CDU und Grüne einen
Dringlichkeitsantrag ein, dass nicht wie beschlossen ein
Überleitungstarifvertrag, sondern nur ein Überleitungsvertrag
abgeschlossen werden soll. Außerdem soll der Kündigungsschutz
dahingehend verschlechtert werden, dass betriebsbedingte Kündigungen
nicht mehr generell, wie ursprünglich beschlossen, ausgeschlossen
werden, sondern nur noch im Betriebsübergang.
Zur Erinnerung:
Im Mai dieses Jahres hat der Rat Bochum gegen die Stimmen der
Linksfraktion beschlossen, die städtischen Alten-/Pflegeheime zu
privatisieren. Dieser Beschluss sollte durch einen Begleitantrag die
Folgen für die Beschäftigten abgemildert werden. Unter anderem wurde
festgelegt, dass es einen Überleitungstarifvertrag geben sollte. Die
Verwaltung hatte dann im September mitgeteilt, dass der Kommunale
Arbeitgeberverband (KAV) darin einen Widerspruch zu seiner Satzung
sieht. Aus diesem Grund könne nur ein Überleitungsvertrag geschlossen
werden, den Beschäftigten entstünden keine Nachteile. Ver.di hat
daraufhin die Fraktionen angeschrieben, dass sie diese Auffassung nicht
teilen. Die Linksfraktion hat sich dann mit der Satzung des KAV
beschäftigt, kam zu den gleichen Schlüssen wie ver.di und stellte in
der Septembersitzung den Dringlichkeitsantrag, dass der Ratsbeschluss
umgesetzt wird. Uwe Vorberg und Ralf Feldmann führten in der Sitzung
aus, dass ein eigener Tarifvertrag nicht gegen die Satzung des KAV
verstoße. Ein Überleitungstarifvertrag muss zum einen auf Augenhöhe
zwischen Arbeitgeberin und Gewerkschaften ausgehandelt werden und zum
anderen hat er auch bei Kündigung, weiterhin Gültigkeit, bis ein neuer
Tarifvertrag abgeschlossen wird. Das gilt beides nicht für einen
einfachen Überleitungsvertrag. Die Verwaltung blieb bei ihrer
Interpretation, der sich die große Mehrheit des Rates anschloss.
Im Vorfeld der Septembersitzung hatten wir um den entsprechenden Brief
des KAVs gebeten. Dies wurde uns entgegen sonstiger Gepflogenheiten
verwehrt. Daraufhin haben wir Akteneinsicht in die gesamte Korrespondenz
zwischen der Stadt Bochum und dem KAV gestellt.
Aktuell:
Die Akteneinsicht ergab, dass die Darstellung der Verwaltung bezüglich
der Satzungsprobleme mit dem KAV eine Interpretation ist. Bei der
Akteneinsicht drängte sich der Eindruck auf, dass die Verwaltung so
lange beim KAV nachgefragt hat, bis die Auskunft lautete, dass ein
eigener Überleitungstarifvertrag nicht satzungskonform sei und ein
Verstoß zu hohen Bußgeldern führen könne. Aus Sicht der Linksfraktion
torpediert die Verwaltung den Begleitbeschluss bereits zum dritten Mal.
Erst wurde die Stelle des Geschäftsführers nicht ausgeschrieben, dann
wurde im Satzungsentwurf die Mitgliedschaft im KAV „vergessen“ und nun
soll anstelle eines Überleitungstarifvertrags nur ein
Überleitungsvertrag abgeschlossen werden. Auf all diese Punkte haben
Uwe Vorberg und Ralf Feldmann in ihren Redebeitrag hingewiesen, doch die
„Große“ Koalition blieb bei ihrer Position und schwächte die
Arbeitnehmerrechte der Beschäftigten der Alten-/Pflegeheime nachhaltig.

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Fehlende Antworten zum Musikzentrum
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Die Linksfraktion hatte am 19. Mai 2011 im Rat eine Anfrage zum
Musikzentrum gestellt und um schriftliche Beantwortung gebeten. Die
Beantwortung hätte entsprechend der Geschäftsordnung des Rates bis zur
Ratssitzung im Juli erfolgen müssen. Trotz Erinnerungen an die
Kulturverwaltung erhielten wir keine Antwort. Uns drängt sich der
Eindruck auf, dass die Verwaltung unsere Fragen zum Musikzentrum nicht
beantworten will oder kann. Vielleicht wird mittlerweile auch von der
Verwaltung der Bau des Musikzentrums aufgrund der Zeitverzögerungen und
der unzureichenden Finanzierung als unrealistisch und unsere Frage somit
als obsolet angesehen. Wir möchten sie trotzdem beantwortet haben,
darauf haben wir in einer erneuten Anfrage hingewiesen.

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Werbung für das 30-€-Ticket
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Zum 1. November ist das sogenannte Sozialticket für 30 € monatlich
eingeführt worden. Es kostet damit knapp die Hälfte eines vergleichbaren
regulären Tickets. Ca. 50.000 antragsberechtigte Personen (u.a.
BezieherInnen von Wohngeld, ALG II und Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetzt) gibt es in Bochum. Davon haben erst 1.600
von dem Angebot des VRR Gebrauch gemacht. Diese geringe Nachfrage wurde
von Sozialticketinitiativen und auch der Linksfraktion aufgrund des
hohen Preises befürchtet. Gefordert wird weiterhin, ein Sozialticket für
15 € einzuführen. Doch nun gibt es das Ticket und für viele kann es
trotz des Preises hilfreich sein. Deshalb haben wir im Rat nachgefragt,
wie die Stadt das vergünstigte Ticket bewirbt und wie die Beantragung
erleichtert werden kann.

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Steag: Von Transparenz keine Spur
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Ende 2010 hat der Rat nach intensiver Diskussion dem Kauf von 51
Prozent der Evonik/STEAG durch ein Stadtwerkekonsortium zugestimmt.
Dabei ging es u.a. um die Stärkung der Stadtwerke gegenüber dem Oligopol
der vier großen Energiekonzerne. Die Ratsmitglieder haben aber auch
begleitend politische Leitlinien in Bezug auf die ökologische
Neuausrichtung, der demokratischen Kontrolle, der Arbeitnehmerrechte,
dem Auslandsgeschäft, u.a. beschlossen. Von all diesen Punkten wurde
bisher kein einziger umgesetzt. Noch nicht einmal die Fachausschüsse
werden regelmäßig über die Entwicklungen bei der Steag informiert. Mit
einer Pressemitteilung und einer Anfrage im Haupt- und Finanzausschuss
haben wir auf dieses Problem hingewiesen.

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Wartezeiten Ausländerbüro
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Die Zustände im und vor dem Ausländerbüro sind unhaltbar. Die Stadt hat
dies u.a. mit der Überlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
aufgrund der Einführung des "elektronischen Aufenthaltstitels" (eAT) zum
1. September erklärt. Doch bereits vor der Einführung des eAT mussten
die Migratinnen und Migranten teilweise stundenlange Wartezeiten in Kauf
nehmen. Dies betrifft auch die sie begleitenden ehrenamtlichen und
hauptamtlichen UnterstützerInnen. Nach Kenntnisstand der Linksfraktion
sollen nur in Ausnahmefällen Termine vergeben werden. Eine ähnliche
Praxis hatte bei den ARGEn (jetzt Jobcentern) ebenfalls zu vollen Fluren
und lange Wartezeiten geführt. Nachdem dort die Terminvergabe eingeführt
wurde, hat sich die Lage deutlich entspannt. Deshalb haben wir im Haupt-
und Finanzausschuss angeregt, auch beim Ausländeramt eine Terminvergabe
einzuführen. Die Verwaltung will in den nächsten Wochen ausführlich
Stellung zu diesen gravierenden Problemen beziehen und
Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Heute erhielten wir dann eine
Antwort, dass vielfach Termine beim Ausländerbüro vergeben würden und
die langen Wartezeiten nicht auf fehlende Terminvergaben zurückzuführen
seien. Diese Ausführung widerspricht den Angaben von verschiedenen
Betroffenen, deshalb werden wir auch nicht locker lassen. Als nächstes
steht ein gemeinsames Gespräch mit dem Amtleiter des Ausländerbüros auf
unserer Agenda.

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Mieterschutz bei städtischen Wohnungsverkäufen
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Die städtischen Grundstückrichtlinien werden überarbeitet. Darin sind
auch die Regeln für den Verkauf städtischer Immobilien festgelegt. Die
bisherige 10-jährige Kündigungssperrfrist beim Verkauf städtischer
Mehrfamilienhäuser sollte gestrichen und auf den gesetzlichen
Kündigungsschutz reduziert werden. Wenn die Stadt demnächst ein
Mehrfamilienhaus veräußert, hätten die MieterInnen anstatt 10 Jahre im
schlechtesten Fall nur 3 Monate Kündigungsschutz. Diese Aushöhlung der
Mieterinteressen war und ist für DIE LINKE nicht akzeptabel. Wir haben
im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung
beantragt, die bisherige Regelung beizubehalten. In der Sitzung bat die
Verwaltung dann darum, die Vorlage zunächst im Ausschuss für
Eigenbetriebe zu behandeln. Für uns und den Ausschussvorsitzenden nicht
nachvollziehbar, aber im Endeffekt bleiben bis zu einer Änderung die
bisherigen Mieterschutzbestimmungen bestehen. Von daher haben wir
überhaupt keine Eile, die Grundstücksrichtlinien zu ändern.

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Verkaufsoffene Sonntage
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Im Umweltausschuss haben wir beantragt, dass die Verwaltung künftig in
der Vorlage zu den Verkaufsoffenen Sonntagen zu den jeweiligen Terminen
das besondere öffentliche Interesse darstellt, das diesen
Verkaufsoffenen Sonntag begründet. Schließlich gilt immer noch der
Runderlass des NRW-Wirtschaftsministeriums, dass das Verbot der Öffnung
an Sonn- und Feiertagen weiterhin die Regel ist: „Eine Ausnahme ist nur
aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses möglich, das über ein
bloßes wirtschaftliches Umsatzinteresse hinausgeht.“ Also sehr
naheliegend, dass wir eine Begründung über ein einzelnen Stichwort wie
„1. Advent“ hinaus eingefordert haben, damit der Rat auch
nachvollziehen kann, worin das besondere öffentliche Interesse liegt.
Mit dem fadenscheinigen Argument, man wolle dem Rat nicht in der
Entscheidungsfindung vorweg greifen (?), lehnten alle anderen Parteien
unseren Antrag ab.

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Radwege
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Die Verbesserung des Bochumer Radverkehrs ist uns ein wichtiges
Anliegen. In einem Ortstermin hat der Vorsitzende des ADFCs Klaus
Kulliga Mitgliedern der Linksfraktion einige Brennpunkte in der
Innenstadt aufgezeigt. Daraus ist der Antrag für den Umwelt- und
Verkehrsausschuss entstanden, an der Mündung der
Ferdinandstraße/Wittener Straße eine geeignete Querungshilfe für
FahrradfahrerInnen herzustellen. Bisher ist es nicht möglich, mit dem
Fahrrad aus Richtung Innenstadt in die Wittener Straße rechts und dann
links in die Düppelstraße einzubiegen. Das behindert die RadfahrerInnen
unnötig, denn die Düppelstraße wird zur Erreichung der dortigen
Wohngebiete oder als Durchfahrtsstraße in die südlicheren Stadtgebiete
viel genutzt. Unser Antrag und auch ein umfangreicher Antrag der CDU zum
Radwegenetz in Bochum wurden zur Überprüfung an die Verwaltung
verwiesen. Sie soll Anfang des Jahres Lösungsvorschläge für die
angesprochenen Punkte unterbreiten.

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Übergangsheim Krachtstraße
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Das städtische Übergangsheim für Flüchtlinge in der Krachtstraße sollte
nach Wunsch der Verwaltung geschlossen werden (wir haben darüber auch in
unserer Zeitung LINKE Einblicke ausführlich informiert). Dagegen hat
sich der evangelischen AK Asyl gewehrt, weil es dort eine eigene
Beratungsstelle und eine gute Infrastruktur für die Flüchtlinge gibt.
Wir hatten daraufhin im Sozialausschuss beantragt, dass die Entscheidung
ausgesetzt und der AK Asyl im Ausschuss zu der Frage angehört werden
sollte. Unser Antrag wurde im positiven Sinne „einkassiert“, in dem
vorab von der Ausschussvorsitzenden vorgeschlagen wurde, alle drei
städtischen Übergangsheime zu besichtigen und auch ein Gespräch mit
dem AK Asyl zu führen. Die Besichtigung hat Mitte November stattgefunden
und bei den Ausschussmitgliedern viele Fragen aufgeworfen, wie z.B. die
Gebäudesituation in der Krachtstraße verbessert werden kann oder ob es
in der Nachbarschaft andere städtische Gebäude für das Übergangsheim
gebe. Ein weiteres positives Ergebnis war, dass die Verwaltung davon
abgerückt ist, dass die Flüchtlinge mindestens 1 Jahr in einem
Übergangsheim wohnen müssen, bevor sie eine eigene Wohnung beziehen
dürfen. Wie es mit dem Heim in der Krachtstraße weitergeht, ist noch
nicht entschieden, doch die geplante Schließung zum Ende des Jahres ist
vorläufig vom Tisch. Dafür gibt es auch einfach zu wenige
Ersatzunterbringungsmöglichkeiten.

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Bochum, den 24.11.2011