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Pressemeldung

30. September 2011 Ratsfraktion

Bericht von der Ratssitzung am 29.09.2011


Bericht von der Ratssitzung am 29.09.2011

Von der gestrigen Ratssitzung berichten wir über folgende Punkte:

-    FDP-CDU-Kapriolen
-    30-Euro-Ticket
-    Überleitungstarifvertrag Alten-/ Pflegeheime
-    Minijobs bei zu geringer Rente
-    Verschiedenes aus den Ausschüssen
-    Grunderwerbssteuer

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FDP-CDU-Kapriolen
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Insbesondere die CDU im Rat ist für Showeinlagen immer zu haben. Der
Fraktionsvorsitzende der CDU Franz empört sich gerne öffentlich über die
schlechten Umgangsformen im Rat. Allerdings gilt auch für die CDU, wer
mit dem Finger auf andere zeigt, auf den zeigen selbst vier Finger. CDU
und FDP haben eine Resolution für die Rücknahme der - wie sie es nennen
- „unsozialen Erhöhung der Grunderwerbssteuer“ in den Rat eingebracht.
Das kann getrost als Provokation der anderen Parteien interpretiert
werden, denn Herr Franz hatte sich mehrfach darüber ereifert, dass
Resolutionen nicht nur von SPD, Grünen, Linken, SL und UWG getragen sein
dürften, sondern dass es einen Konsens geben müsse bzw. zumindest keine
kontroversen Themen behandeln sollten. Das ist an und für sich auch ein
vernünftiger Ansatz, denn Resolutionen werden nicht im Rat diskutiert.
Gestern war jedoch von vorneherein klar, dass die anderen Parteien die
Resolution nicht mittragen (sie waren dazu vorher von der FDP befragt
worden). Trotzdem wurde die Resolution eingebracht und dann auch noch
vom FDP-Fraktionsvorsitzenden Lücking begründet. Damit hat die FDP
doppelt gegen den bisherigen Konsens verstoßen. Uwe Vorberg hat
daraufhin, die Unglaubwürdigkeit des CDU-FDP-Ansinnens herausgestrichen
und an den Rechenkünsten des neoliberalen Gespanns gezweifelt, denn von
einer breiten Mehrheit für (!) die Resolution konnte keine Rede sein.
Außerdem unterstrich Uwe Vorberg, dass die Erhöhung der
Grunderwerbssteuer den Kommunen zu Gute kommt und keinesfalls unsozial
ist. Dazu inhaltlich mehr weiter unten.

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30-Euro-Ticket
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Der kontroverseste Punkt auf der gestrigen Ratsfraktionssitzung war
sicherlich die Abstimmung über die Beteiligung Bochums am Pilotprojekt
„Sozialticket“ bis Ende 2012. Ab dem 1. November sollen
ALG-II-BezieherInnen und andere finanziell schlecht gestellte
Personengruppen ein vergünstigtes Monats-Ticket in der Preisstufe A für
29,90 € für den innerstädtischen Verkehr erwerben können. Dieser Preis
wird von vielen Sozialticket-BefürworterInnen heftig kritisiert. Schon
draußen vor dem Rathaus demonstrierten DGB, Sozialforum,
Linksparteimitglieder und andere engagierte Menschen für ein
15-Euro-Ticket für das gesamte VRR-Gebiet.
Die Linksfraktion hat zu dem Verwaltungsvorschlag einen Änderungsantrag
gestellt. Dieser Antrag sah eine zweite Probephase ab 2013 vor. Das neue
Ticket sollte dann 15 € kosten, für den gesamten VRR gelten, jederzeit
kündbar sein und auch ein preiswertes Vierer-Ticket sollte angeboten
werden. Bianca Schmolze hat in ihrer Antragsbegründung dargelegt, dass
30-Euro für ein Ticket, das nur in Bochum gilt, für ALG-II-BezieherInnen
zu teuer ist. Für sie stehen im Monat rechnerisch nur 22,78 Euro
insgesamt für Mobilität zur Verfügung, damit sollen nicht nur
innerstädtische Fahrten, sondern auch Besuche außerhalb NRWs oder
auch die Fahrradreparatur bezahlt werden.
Aus Sicht der Linksfraktion ist der hohe Preis des Tickets nicht nur
ein Problem für ALG-II-BezieherInnen, sondern der Preis gefährdet auch
den Erfolg. Je teurer das Ticket ist, desto weniger NeukundInnen wird es
geben und damit auch weniger zusätzliche Einnahmen. Während gleichzeitig
bisherige KundInnen auf das neue Ticket umsteigen und damit
Mindereinahmen verursachen. Ein Minusgeschäft. Erfahrungen aus Dortmund
haben hingegen gezeigt, dass deutliche Mehreinnahmen durch stark
steigende Kundenzahlen erreicht werden können, wenn das Ticket preiswert
ist. Bei allen Berechnungsdetails machte Bianca Schmolze aber klar, dass
es sich vor allem um eine politische Entscheidung handelt. Denn
ausnahmslos alle VRR-Tickets werden subventioniert, manche Tickets wie
das Bären- oder Schokoticket eben mehr.
Unserer Argumentation schloss sich leider nur die Soziale Liste an,
alle anderen Fraktion stimmten gegen unseren Änderungsvorschlag. Die
Verwaltungsvorlage mit dem 30-Euro-Ticket wurde schließlich angenommen.
Die Linksfraktion hat sich enthalten, denn einerseits wird das
verbilligte Ticket vielen GeringverdienerInnen weiter helfen, auf der
anderen Seite besteht die Gefahr, dass das „Sozialticket“ mit diesem
hohen Preis kaputt gerechnet wird. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Fleskes
entlarvte die Position der SPD durch seine Äußerung: „Wenn man sich
jetzt dem Start verweigert, wird man nie wissen, warum es (das
Sozialticket, Anmerk. der Red.) nicht funktioniert.“ Die Linksfraktion
sieht bei aller Kritik am Preis und der innerstädtischen Begrenzung im
gestrigen Beschluss einen Einstieg in das Sozialticket. Würde Bochum
sich an diesem Pilotprojekt nicht beteiligen, dann wäre das Thema
Sozialticket aller Voraussicht nach für die nächste Zeit nach tot. Jetzt
gilt es weiter Druck zu machen, dass ab 2013 ein Sozialticket, das
seinen Namen auch verdient, im VRR eingeführt wird. Da ist insbesondere
auch die Landesebene gefragt.

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Überleitungstarifvertrag Alten-/Pflegeheime
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Im Mai diesen Jahres hat der Rat Bochum gegen die Stimmen der
Linksfraktion beschlossen, die städtischen Alten-/Pflegeheime zu
privatisieren. Dieser Beschluss sollte durch einen Begleitantrag die
Folgen für die Beschäftigten abgemildert werden. Unter anderem wurde
festgelegt, dass es einen Überleitungstarifvertrag geben sollte.
Kurzfristig hat die Verwaltung nun mitgeteilt, dass der Kommunale
Arbeitgeberverband (KAV) darin einen Widerspruch zu seiner Satzung
sieht. Aus diesem Grund könne nur ein Überleitungsvertrag geschlossen
werden, den Beschäftigten entstünden keine Nachteile. Ver.di hat
daraufhin die Fraktionen angeschrieben, dass sie diese Auffassung nicht
teilen. Die Linksfraktion hat sich dann mit der Satzung des KAV
beschäftigt, kam zu den gleichen Schlüssen wie ver.di und stellte den
Dringlichkeitsantrag, dass der Ratsbeschluss umgesetzt wird. Uwe Vorberg
und Ralf Feldmann führten in der Sitzung aus, dass ein eigener
Tarifvertrag nicht gegen die Satzung des KAV verstoße. Ein
Überleitungstarifvertrag muss zum einen auf Augenhöhe zwischen
Arbeitgeberin und Gewerkschaften ausgehandelt werden und zum anderen hat
er auch bei Kündigung, weiterhin Gültigkeit, bis ein neuer Tarifvertrag
abgeschlossen wird. Das gilt beides nicht für einen einfachen
Überleitungsvertrag. Die Verwaltung blieb bei ihrer Interpretation,
der sich die große Mehrheit des Rates anschloss.
Im Vorfeld der Sitzung hatten wir um den entsprechenden Brief des KAVs
gebeten. Dies wurde uns entgegen sonstiger Gepflogenheiten verwehrt. Nun
denn, heute haben wir Akteneinsicht in die gesamte Korrespondenz
zwischen der Stadt Bochum und dem KAV gestellt. Mit diesem Thema sind
wir noch lange nicht fertig.

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Minijobs bei zu geringer Rente
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Die Linksfraktion möchte wissen, wie viele RentnerInnen in Bochum auf
einen Minijob angewiesen sind und hat dazu eine Anfrage zur gestrigen
Ratssitzung gestellt. In den vergangenen Jahren ist das Niveau der
gesetzlichen Renten beständig abgesenkt worden. „NeurentnerInnen“
erhalten im Westen durchschnittlich 820 Euro, im Osten 800 Euro aus der
gesetzlichen Alterssicherung. Das sind Beträge, die deutlich unterhalb
der Armutsrisikogrenze von derzeit 929 Euro liegen. Das Problem der
Altersarmut nimmt weiter zu.
In diesem Kontext beantwortete die Bundesregierung auch eine Anfrage
der LINKEN im Bundestag. Demnach gingen im vergangenen Jahr rund 660.000
Menschen im Alter zwischen 65 und 74 Jahren einem Minijob oder einer
geringfügigen Beschäftigung nach. 400.000 Menschen über 65 Jahre
erhalten nach Auskunft der Bundesregierung die staatliche Grundsicherung
im Alter. Ein Zuwachs von 55% im Vergleich zu 2003.
Es ist schlimm, wenn immer mehr alte Menschen darauf angewiesen sind,
auch im Rentenalter noch zu arbeiten. Die Linksfraktion will wissen, wie
sich dieser Bundestrend in Bochum niederschlägt. Dabei interessieren wir
uns besonders dafür, wie viele Frauen betroffen sind. Durch
Familienzeiten und schlechte Bezahlung sind sie von Altersarmut
besonders stark betroffen.

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Verschiedenes aus den Ausschüssen
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-    Das Flüchtlingsübergangsheim in der Krachtstraße in Langendreer
soll zum Ende des Jahres geschlossen werden. Die Argumentation hierfür
ist nach einem Gespräch mit dem AK Asyl für uns nicht nachvollziehbar.
Zur nächsten Sozialausschusssitzung beantragen wir, die Auflösung zu
stoppen und dem AK Asyl die Möglichkeit zur Stellungnahme im Ausschuss
zu geben.
-    In der nächsten Sitzung des Umweltausschusses beantragen wir
erneut, dass die verkaufsoffenen Sonntage einzeln begründet werden. Denn
immer noch gilt das Verbot der Sonntagsöffnung, nur in begründeten
Fällen darf von dieser Regel abgewichen werden. In Bochum ist
mittlerweile die Ausnahme die Regel.
-    Durch eine Anfrage der Linksfraktion war bereits öffentlich
geworden, dass das Tochterunternehmen RAU-Recycling keinen Tarifvertrag
hat. Nun haben wir nachgefragt, wie es mit den übrigen Töchtern und
Beteiligungen der Stadt Bochum in Bezug auf die Tarifbindung aussieht.
Die Antwort erwarten wir zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im
Dezember.
-    Auch das Thema Glasverbot auch Bochum-Total beschäftigt uns
weiter. Die Linksfraktion ist nicht generell gegen das Glasverbot, sieht
aber die Durchsetzung durch Sicherheitskräfte durchaus kritisch. Im
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden haben wir dazu eine Anfrage
gestellt. Diese müsste im November beantwortet erden.

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Erhöhung Grunderwerbssteuer
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Das von der SPD, den Grünen und der Partei DIE LINKE im Landtag
eingebrachte Gesetz zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer wird den Kommunen
zusätzliche Einnahmen von rund 60 Mio. Euro bringen. Denn es wird nicht
nur der Steuersatz von 3,5 auf 5 Prozent erhöht, in fast allen anderen
Bundesländern liegt dieser Satz übrigens zwischen 4 und 5 Prozent,
sondern die Kommunen werden im vollen Umfang an dieser Erhöhung
beteiligt. Das ist wichtig, denn die Kommunen können dieses Geld für den
Erhalt der Infrastruktur verwenden. Und das ist sozial, nicht unsozial.
Die kommunalen Spitzenverbände Städtetag NRW, Landkreistag NRW und der
Städte- und Gemeindebund NRW haben deshalb einhellig den Gesetzesentwurf
begrüßt, fordern aber zu Recht eine weitere Erhöhung des kommunalen
Anteils. Denn dieser Anteil ist nach wie vor sehr gering. So gehen zwar
4/7 dieser Steuereinnahmen in die sog. Verbundmasse ein, davon erhalten
die Kommunen aber nur den Verbundsatz von 23 Prozent, so dass
letztendlich dort nur 13 Prozent ankommen. Deshalb ist eine Erhöhung des
Verbundsatzes zugunsten der Kommunen wichtig. Die Behauptung, dass die
Erhöhung der Grunderwerbsteuer zu einem Rückgang der Neubauten führen
wird und dass sich junge Familien jetzt kein eigenes Haus mehr leisten
könnten, ist purer Populismus. Angenommen eine Familie will eine
Immobilie für 200.000 € erwerben, dann müsste sie bisher 7.000 €
Grunderwerbsteuer zahlen, demnächst ab Oktober sind es 10.000 €. Diese
3.000 € Differenz werden wohl kaum den Kauf verhindern.
Kurzum: Die Forderung nach Rücknahme der Erhöhung der
Grunderwerbssteuer von FDP und CDU ist unsozial, ihre Realisierung würde
den Kommunen schaden.

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Bochum, den 30.09.2011
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