In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses in der kommenden Woche stehen
die „Grundstücksrichtlinien“ auf der Tagesordnung. In ihnen sind auch
die Regeln für den Verkauf städtischer Immobilien festgelegt. Nun
schlägt die Verwaltung vor, die bisherige 10-jährige
Kündigungssperrfrist beim Verkauf städtischer Mehrfamilienhäuser zu
streichen und durch den gesetzlichen Kündigungsschutz zu ersetzen. Diese
Aushöhlung der Mieterinteressen ist für DIE LINKE nicht akzeptabel. Sie
stellt den Antrag, die bisherige Regelung beizubehalten. Dazu erklärt
der Fraktionsvorsitzende Uwe Vorberg:
„Der Schutz der MieterInnen ist für uns ein hohes Gut, das nicht auf
dem Altar der Wirtschaftlichkeit geopfert werden darf. Der Bochumer
Mieterverein weist darauf hin, dass der gesetzliche Mieterschutz nur
eine maximale Kündigungsfrist von drei Jahren vorsieht, die normale
Kündigungsfrist beträgt - je nach Dauer des Mietverhältnisses – nur
drei bis neun Monate. Wenn die Stadt demnächst ein Mehrfamilienhaus
veräußert, hätten die MieterInnen anstatt 10 Jahre im schlechtesten
Fall nur 3 Monate Kündigungsschutz. Eine Begründung für die massive
Verschlechterung des Mieterschutzes liefert die Verwaltung nicht.
Die Linksfraktion steht der Privatisierung städtischer Wohnungen
generell kritisch gegenüber. Dann auch noch den Mieterschutz
auszuhöhlen, kommt für uns nicht in Frage. Die bisherige Regelung in
den Grundstücksrichtlinien ist viel besser. Wir wollen mit unserem
Antrag diese Regelung im Interesse der MieterInnen erhalten. Ich hoffe,
meinen KollegInnen im Ausschuss sehen dies genauso und stimmen für
unseren Antrag.“