Ohne Not brachten heute Morgen überraschend SPD, CDU und Grüne einen
Dringlichkeitsantrag ein, dass bei der Privatisierung der städtischen
Alten-/Pflegeheime nicht wie vom Rat beschlossen ein
Überleitungstarifvertrag, sondern nur ein Überleitungsvertrag
abgeschlossen werden soll. Außerdem soll der Kündigungsschutz
dahingehend verschlechtert werden, dass betriebsbedingte Kündigungen
nicht mehr generell, wie ursprünglich beschlossen, ausgeschlossen
werden, sondern nur noch im Betriebsübergang.
Mit diesem Hauruckverfahren verhindern SPD, CDU und Grüne eine
vernünftige Debatte. Einen objektiven Zeitdruck gibt es nicht. Zu
diesem Thema überarbeitet die Verwaltung derzeit eine Vorlage des
zuständigen Ausschusses für Eigenbetriebe am 15. Dezember,
anschließend soll die Frage auf der Ratssitzung am 22. Dezember
abschließend geklärt werden.
Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Uwe Vorberg:
„Völlig neue Anträge erst wenige Stunden vor Sitzungsbeginn ohne eine
wirkliche Dringlichkeit einzureichen, zeugt von einem sehr geringen
Demokratieanspruch von SPD, CDU und Grünen. Schon dieses Verfahren
lehnen wir ab. Der wesentlichere Punkt ist allerdings, dass die
Arbeitnehmerrechte der Beschäftigten der städtischen Alten-/Pflegeheime
mit Füßen getreten werden sollen.
Zur Erinnerung:
Im Mai dieses Jahres hat der Rat Bochum gegen die Stimmen der
Linksfraktion beschlossen, die städtischen Alten-/Pflegeheime zu
privatisieren. Dieser Beschluss sollte durch einen Begleitantrag die
Folgen für die Beschäftigten abgemildert werden. Unter anderem wurde
festgelegt, dass es einen Überleitungstarifvertrag geben sollte. Die
Verwaltung hatte dann im September mitgeteilt, dass der Kommunale
Arbeitgeberverband (KAV) darin einen Widerspruch zu seiner Satzung sehe.
Aus diesem Grund könne nur ein Überleitungsvertrag geschlossen werden,
den Beschäftigten entstünden keine Nachteile. Ver.di hat daraufhin die
Fraktionen angeschrieben, dass sie diese Auffassung nicht teilen. Die
Linksfraktion hat sich dann mit der Satzung des KAV beschäftigt, kam zu
den gleichen Schlüssen wie ver.di und stellte in der Septembersitzung
den Dringlichkeitsantrag, dass der Ratsbeschluss umgesetzt wird. Wir
haben in der Sitzung ausgeführt, dass ein eigener Tarifvertrag nicht
gegen die Satzung des KAV verstößt.
Warum ist ein eigener Überleitungstarifvertrag so wichtig?
Ein Überleitungstarifvertrag muss zum einen auf Augenhöhe zwischen
Arbeitgeberin und Gewerkschaften ausgehandelt werden und zum anderen hat
er auch bei Kündigung, weiterhin Gültigkeit, bis ein neuer Tarifvertrag
abgeschlossen wird. Das gilt beides nicht für einen einfachen
Überleitungsvertrag. Die Verwaltung blieb bei ihrer Interpretation,
der sich die große Mehrheit des Rates anschloss.
Im Vorfeld der Septembersitzung hatten wir um den entsprechenden Brief
des KAVs gebeten. Dies wurde uns entgegen sonstiger Gepflogenheiten
verwehrt. Daraufhin haben wir Akteneinsicht in die gesamte Korrespondenz
zwischen der Stadt Bochum und dem KAV gestellt. Die Akteneinsicht ergab,
dass die Darstellung der Verwaltung bezüglich der Satzungsprobleme mit
dem KAV eine Interpretation ist. Der Zeitablauf und Inhalt des
Schriftwechsels entspricht nicht der Darstellung der Verwaltung. Bei der
Akteneinsicht drängte sich der Eindruck auf, dass die Verwaltung so
lange beim KAV nachgefragt hat, bis die Auskunft lautete, dass ein
eigener Überleitungstarifvertrag nicht satzungskonform sei und ein
Verstoß zu hohen Bußgeldern führen könne. Aus Sicht der Linksfraktion
torpediert die Verwaltung den Begleitbeschluss bereits zum dritten Mal.
Erst wurde die Stelle des Geschäftsführers nicht ausgeschrieben, dann
wurde im Satzungsentwurf die Mitgliedschaft im KAV „vergessen“ und nun
soll anstelle eines Überleitungstarifvertrags nur ein
Überleitungsvertrag abgeschlossen werden.
Gar nicht nachvollziehbar ist, warum jetzt SPD, CDU und Grüne von sich
aus den einmal gefassten Beschluss zurücknehmen wollen. Wir empfehlen
den Kolleginnen und Kollegen aus dem Rat, ebenfalls Akteneinsicht zu
nehmen und dann in Ruhe erst im zuständigen Ausschuss und dann in
Ratssitzung im Dezember über die Angelegenheit zu beschließen.
Für DIE LINKE ist der heutige Vorstoß der „Großen“ Koalition nicht
hinnehmbar. Wir stehen weiterhin auf der Seite der Beschäftigten der
Alten-/Pflegeheime.“