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Pressemeldung

10. März 2011 Kreisvorstand

DIE LINKE.Bochum unterstützt Klage gegen Leiharbeitsfirma

DIE LINKE.Bochum wird eine Klage von zwei Mitgliedern der Partei gegen ihre ehemalige Leiharbeitsfirma politisch begleiten. Die Klage wird ermöglicht durch ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 14.12.2010 und dessen Urteilsbegründung vom 1. März 2011.

Die „Gewerkschaft“ CGZP (Christliche Gewerkschaft Zeitarbeit und Personalserviceagenturen) hatte arbeitgeberfreundliche „Tarifverträge“ ausgehandelt mit schlechten Bedingungen für die LeiharbeiterInnen. Dieser selbsternannten „Gewerkschaft“ wurde rückwirkend die Tariffähigkeit aberkannt, so dass die abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam sind. Daraus ergibt sich für LeiharbeiterInnen jetzt die Möglichkeit, rückwirkend ein Gehalt von vergleichbaren Arbeitnehmern im Einsatzbetrieb einzuklagen.

Stefan Gundlach, einer der Kläger und Mitglied des Kreisverbandes DIE LINKE. Bochum: „Ich habe mich entschieden, meine Klage öffentlich zu machen, um so ein Zeichen gegen Leiharbeit zu setzen und anderen Mut zu machen, ebenfalls zu klagen. Denn bei Leiharbeit sind nicht nur die niedrigen Löhne ein Skandal, die von unternehmergesteuerten „Gewerkschaften“ ausgehandelt wurden. Auch die Möglichkeit, seine Rechte wahrzunehmen, werden von Leiharbeitsfirmen massiv eingeschränkt. Als ich beispielsweise einen Betriebsrat gründen wollte, wurde ich direkt von meinen ehemaligen Chef angerufen. Er drohte mir und anderen Leiharbeitern mit Kündigung, sollte ich mich weiterhin  für einen Betriebsrat einsetzen.“   

Christian Leye, Sprecher des DIE LINKE.Bochum ergänzt: “Leiharbeit ist ein Instrument der Unternehmen, um die Überausbeutung der von Leiharbeit Betroffenen möglich zu machen und die Belegschaften zu spalten. Die Einsatzbetriebe zahlen Dumpinglöhne für die Arbeit und maximieren so ihren Profit. Gleichzeitig verdienen die Leiharbeitsfirmen ebenfalls an der Arbeit der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter. Natürlich bleiben dann am Ende nur Hungerlöhne übrig für diejenigen, die für den Profit von zwei Unternehmen arbeiten. So liegt in Bochum der Anteil der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, die trotz Vollzeitbeschäftigung einen Niedriglohn erhalten bei 68,2%. Gleichzeitig spaltet Leiharbeit die Belegschaften von Unternehmen. Die Belegschaften treten so nicht gemeinsam und solidarisch gegenüber dem Unternehmen für ihre Interessen ein, sondern werden gespalten in Kernbelegschaft und ausgeliehene Arbeitskräfte. Für zukünftige Arbeitskämpfe ist Leiharbeit daher ein strategische Hindernis, die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen und Entlohnung für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sind die Folge.“

Christian Leye weiter: „Daher erstaunt es kaum, dass die Unternehmen massiv auf dieses dreiste Instrument der Ausbeutung zurückgreifen. Anfang des Jahres waren in Bochum 40% der ausgeschriebenen Stellen bei der Agentur für Arbeit Leiharbeitsstellen. Die Repressionen von Hartz IV dienen dazu, die Betroffenen unter Androhung von Kürzungen des eh schon zu niedrigen Existenzminimums zur Annahme auch der schlechtesten Arbeit zu zwingen. Aus der „Agentur für Arbeit“ wird unter dem Druck der Hartz Gesetze so eine „Agentur für Leiharbeit“. Aus all dem kann es nur eine Schlussfolgerung geben: Leiharbeit gehört endlich verboten. Natürlich unterstützen wir gerne Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, die ebenfalls über eine Klage nachdenken.“    

Heike Schneppendahl, ebenfalls Vorstandsmitglied der LINKEN.Bochum erklärt: „Zumindest fordern wir den Equal Pay, den gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Besser noch wäre es, wenn Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter eine Zulage von mindestens 10% erhalten würden, wie es etwa in Frankreich üblich ist. Damit würde Leiharbeit in der jetzigen Form als Druckmittel der Unternehmen unmöglich werden. Ich begrüße ausdrücklich, dass der Arbeitgeber-freundlichen „Gewerkschaft“  CGZP vollkommen zu Recht die Tariffähigkeit aberkannt wurde. Auch die angedrohte Kündigung gegen den Kläger wegen der geplanten Betriebsratsgründung ist ein Skandal. Ich hoffe sehr, dass in naher Zukunft auch weiteren gelben „Gewerkschaften“ die Tariffähigkeit aberkannt wird.“