Tarifbindung der Tochtergesellschaften und Beteiligungen der Stadt
Bochum
Medienberichten ist zu entnehmen, dass in Tochtergesellschaften und
Beteiligungen der Stadt Essen Beschäftigte nicht nach dem TVöD bezahlt
werden. Unklar ist, in welchem Ausmaß es diesen Sachverhalt auch in
Bochum gibt. Aus diesem Grund fragt DIE LINKE im Rat der Stadt Bochum:
1. In welchen städtischen Unternehmen oder Unternehmen mit
städtischer Beteiligung gibt es Tarifverträge abweichend vom TVöD?
Welche Unternehmen sind dies?
2. Gibt es nach unten und nach oben abweichende Tarifniveaus in den
städtischen Unternehmen oder Unternehmen mit städtischer Beteiligung?
Wie groß sind diese (absolut und in Prozent)?
3. In welchen städtischen Unternehmen und Unternehmen mit
städtischer Beteiligung gibt es keinen gültigen Tarifvertrag?
4. Gibt es städtische Unternehmen oder Unternehmen mit städtischer
Beteiligung, bei denen ein Teil der Beschäftigten nach einem
Tarifvertrag ein anderer Teil jedoch ohne Tarifvertrag arbeitet? Wenn
ja, welche Unternehmen sind dies und wie viele Beschäftigte sind davon
betroffen?
5. Warum und in welchem Umfang werden in städtischen Unternehmen
(inklusive eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen) bzw. Unternehmen mit
städtischer Beteiligung Leiharbeitskräfte eingesetzt?
6. Unterliegen die beauftragten Leiharbeitsunternehmen einem
Tarifvertrag? Wenn ja, welchem?