Die Erfolgsaussichten von Widersprüchen und Klagen gegen die ARGE
Bochum (jetzt Jobcenter) sind weiterhin gut, das wird in der Antwort der
Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Linksfraktion deutlich. In 44 % der
Fälle waren Widersprüche gegen Bescheide der ARGE teilweise oder ganz
erfolgreich (35 % vollumfänglich, 9 % teilweise). Verursacht wurde dies
am häufigsten aufgrund einer fehlerhaften Rechtsanwendung seitens der
ARGE.
Wer mit seinem Widerspruch nicht erfolgreich ist, hat im zweiten
Schritt die Möglichkeit, beim Sozialgericht Klage einzureichen. Von
dieser Möglichkeit wurde im vergangen Jahr immerhin 596 Mal Gebrauch
gemacht. In 41,5 % der Fälle, die 2010 entschieden wurden, gab die ARGE
im Klageverfahren ganz oder teilweise nach oder sie wurden vom Gericht
im Sinne der Klagenden entschieden.
Die Linksfraktion fragt nicht zum ersten Mal nach diesen Zahlen. Seit
Jahren bewegen sich die erfolgreichen Widersprüche und Klagen auf einem
ähnlich hohen Niveau. „Für uns werden damit den ALG-II-BezieherInnen
in großem Stil berechtigte Leistungen vorenthalten“, bewertet Ernst
Lange, Mitglied im Sozialausschuss, die Lage. „Und leider haben wir
nicht den Eindruck, dass es in der Führungsetage der ARGE ein
Problembewusstsein dafür gibt. Uns sind zumindest keine Maßnahmen der
ARGE bekannt geworden, durch die die hohe Fehlerquote reduziert werden
sollen.“
Vielmehr ist zu hören, dass die MitarbeiterInnen unter Druck gesetzt
werden, die Leistungen zu begrenzen. Den Beschäftigten des Jobcenters
möchte die Linksfraktion keinen Vorwurf machen, sie arbeiten nach wie
vor unter schwierigen Bedingungen. Aus diesem Grund hat die
Linksfraktion eine weitere Anfrage gestellt und zwar zur
Arbeitssituation der Jobcenter-Beschäftigten. „Wir wollen u.a. wissen,
wie hoch das Überstundenvolumen ist, welche Mehrbelastungen durch die
neuen Hartz-Regelungen zu verzeichnen sind und ob diese durch personelle
Aufstockung abgemildert werden“, so Lange. „DIE LINKE ist der Meinung,
dass endlich von übergeordneter Ebene etwas gegen die Missstände getan
werden muss. Die Jobcenter-Beschäftigten sollen ordentliche
Arbeitsbedingungen haben und die ALG-II-BezieherInnen sollen ohne
Widerspruch und Klage ihre berechtigten Leistungen erhalten.“