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Pressemeldung

16. Februar 2011 Ratsfraktion

Verkaufsoffene Sonntage: Wo ist das öffentliche Interesse?

Weil die Stadtverwaltung eine Zusage nicht eingehalten hat, wendet sich
die Linksfraktion mit einem Offenen Brief an Oberbürgermeisterin Dr.
Ottilie Scholz und Rechtsdezernentin Diane Jägers. Dabei geht es um die
Darstellung des öffentlichen Interesses bei der Genehmigung von
verkaufsoffenen Sonntagen, ein rein wirtschaftliches Interesse reicht
nicht aus. Wir zitieren im Folgenden aus dem Offenen Brief:

„Sehr geehrte Frau Dr. Scholz, sehr geehrte Frau Jägers,

zu der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und
Verkehr am 4.11.2010 hat unsere Ratsfraktion den Antrag gestellt, dass
die Verwaltung künftig in der Vorlage zu den verkaufsoffenen Sonntagen
das besondere öffentliche Interesse daran begründet. Nach der
Antragsbegründung stellte laut Protokoll „die Verwaltung dar, dass sie
in der Begründung der Vorlage zum Satzungsbeschluss zu den
verkaufsoffenen Sonntagen das jeweilige öffentliche Interesse darstellen
wird“. Deshalb zog unser Sachkundiger Bürger Herr Michaelis den Antrag
zurück. In der Vorlage für die letzte Sitzung des Umweltausschusses am
10. Februar,  die auch am 9. März im Rat verabschiedet werden soll,
fehlt jedoch die Darstellung des öffentlichen Interesses für die
diesjährig geplanten verkaufsoffenen Sonntage. In der Ratssitzung am
3. Februar hat unsere Fraktion deshalb nachgefragt, warum die Verwaltung
ihre Zusage nicht eingehalten hat.

Daraufhin stellte Frau Jägers fest, dass die als Stichwort in der
Vorlage  genannten Anlässe, wie z.B. „Frühlingsfest“, „Maibaumfest“
oder „Herbstfest“ auch ohne weitere ergänzende Erklärungen als
Begründung angesehen werden. Außerdem führte sie aus, dass sie eine
ausführlichere schriftliche Begründung nicht geben möchte, um möglichen
Klägerinnen oder Klägern gegen verkaufsoffene Sonntage kein unnötiges
Material an die Hand zu geben, die Begründung müsste dann rechtssicher
formuliert werden.

Wir sind mit dieser Erklärung aus folgenden Gründen nicht zufrieden:

-    Die Zusage der Verwaltung während der Ausschusssitzung am
4.11.2010 bezieht sich ausdrücklich auf eine Begründung in der Vorlage.
Demnach ist zu erwarten, dass sie  in schriftlicher Form erfolgt und
nicht nur lapidar mit einem Wort der Anlass genannt wird, sondern auch
eine tatsächliche Begründung. Nur deshalb haben wir unseren Antrag
zurück gezogen.

-    Die Aussagen von Frau Jägers legen die Vermutung nahe, dass die
Verwaltung das öffentliche Interesse nicht ausreichend begründen kann.
Denn das Wirtschaftsministerium NRW hatte 2009 darauf hingewiesen, dass
das Verbot der Öffnung an Sonn- und Feiertagen weiterhin die Regel ist.
Eine Ausnahme sei nur aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses
möglich, dass über ein bloßes wirtschaftliches Interesse hinausgeht. Aus
der jetzigen Vorlage wird aber deutlich, dass die geplanten
verkaufsoffenen Sonntage auf Wunsch des Einzelhandelsverbandes
Ruhr-Lippe e.V. erfolgen sollen.

Wir bitten deshalb um eine Nachreichung der schriftlichen Begründung
zur Vorlage „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen“ bis zur nächsten Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 2. März.“